BGH - Urteil vom 11.12.2015
V ZR 80/15
Normen:
WEG § 16 Abs. 2;
Fundstellen:
DNotZ 2016, 522
MDR 2016, 264
MietRB 2016, 74
NJW-RR 2016, 461
NZM 2016, 266
ZMR 2016, 299
ZMR 2016, 2
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 24.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 11 S 29/14
AG Karlsruhe, vom 22.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 C 324/13

Einordnung von Eigetumserwerbern als rechtsfähige werdende Wohnungseigentümergemeinschaft; Erlangung des Besitzes an der erworbenen Wohnung durch Übergabe

BGH, Urteil vom 11.12.2015 - Aktenzeichen V ZR 80/15

DRsp Nr. 2016/3124

Einordnung von Eigetumserwerbern als rechtsfähige werdende Wohnungseigentümergemeinschaft; Erlangung des Besitzes an der erworbenen Wohnung durch Übergabe

Als werdender Wohnungseigentümer ist nur anzusehen, wer (neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt hat.

Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe - Zivilkammer XI - vom 24. Februar 2015 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2;

Tatbestand: