Die Kläger waren gemäß schriftlichem Mietvertrag vom 6. März 78 (Bl. 7 ff) auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, Mieter einer Wohnung im Haus des Beklagten.
|
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|