Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 21.10.2010 - 2 Ca 1466 d/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung der Klägerin.
Die Beklagte betreibt seit März 1997 in S. ein Spielkasino.
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