Die Berufung der Beklagten ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet.
Die Kläger zu 1) und 2) haben gegen die Beklagte gemäß §
Ein schriftlicher Mietvertrag ist unstreitig nicht zwischen den Parteien zustande gekommen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|