Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts vom 17.07.2009 wird aufgehoben, soweit der Beteiligten aufgegeben worden ist, die Zustimmung des Verwalters der Wohnungseigentumsanlage zur Veräußerung gemäß § 12 WEG und den Nachweis der Verwaltereigenschaft des zustimmenden Verwalters nachzureichen.
I.
Die Beteiligte ist seit dem 21.06.2006 als Eigentümerin der eingangs genannten Wohnung gebucht. Im Bestandsverzeichnis heißt es
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|