Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 4. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligte, eine GmbH & Co KG, ist im Grundbuch als Eigentümerin eines bebauten Grundstücks eingetragen, das im Bereich einer Erhaltungssatzung der Landeshauptstadt X. nach § 172 BauGB gelegen ist.
In einem notariellem Vertrag vom XX.XX.2020 über die Bestellung eines Erbbaurechts und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten ist unter Teil A 2. Folgendes bestimmt:
2.1 Bestellung
Die ... (Beteiligte)
- nachstehend auch als Eigentümer oder Grundstückseigentümer bezeichnet -
bestellt hiermit für sich selbst als alleinige Berechtigte
- nachstehend auch als Erbbauberechtigter oder Erbbaurechtsinhaber bezeichnet -
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