Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Stralsund vom 21.02.2012 -
Die Zahlungsklage wird abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass die Klägerin ab dem 01.03.2011 nach der Entgeltgruppe 15 Ü
Das beklagte Land trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin nach dem 01.03.2011 nach der Entgeltgruppe 15 Ü zu vergüten ist oder lediglich Bezahlung nach der Entgeltgruppe 15 nebst Zulage von 600,00 Euro monatlich erhält. Der Unterschied beträgt derzeit 258,67 Euro monatlich.
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