Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 11. Oktober 2012 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als bezüglich einer Erhöhung der Nettomiete auf 418,06 € monatlich zum Nachteil der Klägerin erkannt worden ist. Insoweit wird die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 9. November 2011 zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3 zu tragen.
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