OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 09.02.2021
2 MB 22/20
Normen:
BGB § 133; NotSanG § 32 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 15.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 12 B 25/20

Ermittlung des Inhalts und der Bindungswirkung des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils durch eine am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierten Auslegung; Untersagung der Übertragung und Beförderung des ausgeschriebenen Dienstpostens Lehrkraft für die Notfallsanitäterschule im Bereich Feuerwehr mit einem Bewerber

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2021 - Aktenzeichen 2 MB 22/20

DRsp Nr. 2021/3132

Ermittlung des Inhalts und der Bindungswirkung des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils durch eine am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierten Auslegung; Untersagung der Übertragung und Beförderung des ausgeschriebenen Dienstpostens "Lehrkraft für die Notfallsanitäterschule im Bereich Feuerwehr" mit einem Bewerber

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer - vom 15. Juni 2020 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 13.065,45 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 133; NotSanG § 32 Abs. 2 S. 1;

Gründe

Die zulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 15. Juni 2020 ist unbegründet. Die zu ihrer Begründung dargelegten Gründe, die allein Gegenstand der Prüfung durch den Senat sind (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), stellen das Ergebnis des angefochtenen Beschlusses nicht in Frage.

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Antragstellers,