BGH - Beschluss vom 17.01.2019
V ZR 107/18
Normen:
BGB § 906 Abs. 2 S. 2; WEG § 14 Nr. 4 Hs. 2;
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Main, vom 08.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 387 C 394/14
LG Frankfurt/Main, vom 11.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 09 S 48/15

Ersatzanspruch der Wertminderung der Wohnung aus dem Verlust der dem Sondernutzungsrecht unterliegenden und nach der Dachsanierung (jedenfalls bislang) nicht wiederhergestellten Dachterrasse

BGH, Beschluss vom 17.01.2019 - Aktenzeichen V ZR 107/18

DRsp Nr. 2019/2677

Ersatzanspruch der Wertminderung der Wohnung aus dem Verlust der dem Sondernutzungsrecht unterliegenden und nach der Dachsanierung (jedenfalls bislang) nicht wiederhergestellten Dachterrasse

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11. April 2018 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 55.000 €.

Normenkette:

BGB § 906 Abs. 2 S. 2; WEG § 14 Nr. 4 Hs. 2;

Gründe