OLG Düsseldorf - Beschluss vom 29.07.2019
5 SA 27/19
Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ZPO § 36 Abs. 2; ZPO § 281;

Erstattung einer MietkautionVoraussetzungen einer ZuständigkeitsbestimmungFehlende Bindungswirkung eines VerweisungsbeschlussesWillkürliche Entscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2019 - Aktenzeichen 5 SA 27/19

DRsp Nr. 2020/3887

Erstattung einer Mietkaution Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses Willkürliche Entscheidung

Ein Verweisungsbeschluss hat nur dann keine bindende Wirkung, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb willkürlich ist.

Tenor

Als zuständiges Gericht für den Rechtsstreit wird das Amtsgericht Hamburg-Altona bestimmt.

Normenkette:

ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ZPO § 36 Abs. 2; ZPO § 281;

Gründe

I.