BGH - Urteil vom 14.07.1960
VIII ZR 156/59
Normen:
ZVG § 57 § 57a ; BGB § 535 § 571 ;
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,

Erstattung von verlorenen Baukostenzuschüssen des Mieters in der Zwangsversteigerung

BGH, Urteil vom 14.07.1960 - Aktenzeichen VIII ZR 156/59

DRsp Nr. 2006/9036

Erstattung von verlorenen Baukostenzuschüssen des Mieters in der Zwangsversteigerung

Der Ersteher eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung muß als Baukostenzuschuss geleistete Mietvorauszahlungen des Mieters gegen sich gelten lassen. Kündigt er das Mietverhältnis nach § 57a ZVG, so ist er in entsprechender Anwendung von § 555 BGB verpflichtet, dem Mieter den noch nicht abgewohnten Teil des Baukostenzuschusses zurück zu zahlen, wenn dieser zum Bau verwendete Mietvorauszahlungen geleistet hat, wobei es sich weder um einen Bereicherungsanspruch, noch um einen Schadensersatzanspruch, sondern um die "zur Vertragspflicht ausgestaltete Rückgewähr einer Zahlung handelt, für die die Gegenleistung weggefallen ist" (BGHZ 16, 31, 36).

Normenkette:

ZVG § 57 § 57a ; BGB § 535 § 571 ;

Tatbestand: