Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.03.2020 -
Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 5.458,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen und zwar aus 6.771,59 EUR im Zeitraum vom 03.01.2018 bis zum 19.11.2020 und aus 5.458,44 EUR ab dann; dies Zug-um-Zug gegen Übergabe und Rückübereignung des PKW VW A, 1,6 TDI, FIN: B;
2.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme vorgenannten Fahrzeugs seit dem 03.01.2018 im Annahmeverzug befindet;
3.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 924,80 EUR freizustellen;
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2. 3. 4.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|