OLG Stuttgart - Urteil vom 01.12.2020
16a U 321/19
Normen:
BGB § 826;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 18.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 113/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz Viano mit einem Motor der Baureihe OM 651Wirksamer TypgenehmigungsbescheidTemperaturabhängigkeit einer AbgasrückführungBegriff der Sittenwidrigkeit

OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020 - Aktenzeichen 16a U 321/19

DRsp Nr. 2022/3467

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz Viano mit einem Motor der Baureihe OM 651 Wirksamer Typgenehmigungsbescheid Temperaturabhängigkeit einer Abgasrückführung Begriff der Sittenwidrigkeit

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.10.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart, Az. 19 O 113/19, wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Stuttgart ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Beschluss

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.510,62 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte als Herstellerin auf Schadensersatz wegen Inverkehrbringens eines - nach klägerischer Darstellung - abgasmanipulierten Fahrzeugs in Anspruch. Auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils wird Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).

1.

I. 1. 2. 3. II. III. I. 1. 2. 3. II. III.