1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.8.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder), Aktenzeichen
2. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.908,08 € festgesetzt.
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