Auf die Berufung der Beklagten wird das am 03. März 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg -Einzelrichterin- abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Klägerin zu 82 % und die Beklagte zu 18 %.
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