Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 06.05.2015 -
Die Anschlussberufung der Beklagten ist wirkungslos.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich derjenigen der Anschlussberufung werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 06.05.2015 -
I.
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