I. Auf die Hauptberufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 18. Dezember 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam - 3 O 268/00 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagten werden - unter Abweisung der Klage im Übrigen - als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 65.557,19 zu zahlen nebst Zinsen
a) aus € 1.813,72 ab 04. Februar 2000 bis zum 04. Mai 2002
(1) für die Zeit bis 29.02.2000 in Höhe von 9,25 % p.a.,
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|