Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 6. Oktober 2015, Az.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 6. Oktober 2015, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil im Umfang der Zurückweisung der Berufung sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung aus beiden Urteilen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesen Urteilen beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert für das Berufungsverfahren: bis 6.000 €
I.
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