LG Bielefeld - Beschluss vom 26.07.2001
22 S 240/01
Normen:
BGB § 545 § 554a ;
Fundstellen:
DRsp I(133)793b
WuM 2001, 553

Fristlose Kündigung wegen Bombardements des Vermieters mit Mängelrügeschreiben

LG Bielefeld, Beschluss vom 26.07.2001 - Aktenzeichen 22 S 240/01

DRsp Nr. 2003/16651

Fristlose Kündigung wegen "Bombardements" des Vermieters mit Mängelrügeschreiben

Wird der Vermieter innerhalb kürzerer Zeit mit einer Vielzahl von schriftlichen Mängelrügen aller Art überhäuft (hier: 174 Schreiben eines Wohnungsmieters in etwa 14 Wochen), so kann dies - wegen endgültiger Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Vertragsparteien - die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gem. § 554 a BGB rechtfertigen.

Normenkette:

BGB § 545 § 554a ;
Fundstellen
DRsp I(133)793b
WuM 2001, 553