Fristlose Kündigung wegen Bombardements des Vermieters mit Mängelrügeschreiben
LG Bielefeld, Beschluss vom 26.07.2001 - Aktenzeichen 22 S 240/01
DRsp Nr. 2003/16651
Fristlose Kündigung wegen "Bombardements" des Vermieters mit Mängelrügeschreiben
Wird der Vermieter innerhalb kürzerer Zeit mit einer Vielzahl von schriftlichen Mängelrügen aller Art überhäuft (hier: 174 Schreiben eines Wohnungsmieters in etwa 14 Wochen), so kann dies - wegen endgültiger Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Vertragsparteien - die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gem. § 554 aBGB rechtfertigen.