Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Klägerin wird die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil des Landgerichts Wuppertal vom 22.12.2009 (
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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