Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 13. Juni 2014 gegen die Kostenentscheidung im Schlussurteil des Landgerichts Berlin vom 22. Mai 2014 - 12 O 329/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 4.500,00 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin hat mit der Klage als Wohnungseigentümergemeinschaft nachbarrechtliche Ansprüche bzgl. der Beseitigung eines Baums (Klageantrag zu Ziffer 1.) und der Duldung eines Wärmeschutzüberbaus (Klageantrag zu Ziffer 2.) gegen die beklagte Grundstücksnachbarin, bei der es sich ebenfalls um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, geltend gemacht.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|