Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Das Urteil des Landgerichts ist richtig. Auf dessen umfassende und zutreffende Begründung wird verwiesen. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt eine Abänderung nicht. Das Landgericht hat alle vorgebrachten Aspekte berücksichtigt und richtig bewertet.
1. Wegfall der Preisklausel
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