OLG Stuttgart - Urteil vom 22.02.2007
13 U 195/06
Normen:
PrKV § 4 Abs. 1 § 8 ;
Vorinstanzen:
LG Tübingen, vom 26.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 394/05

Genehmigungsfiktion des § 4 I PrKV für Preisklauseln in vor Inkrafttreten der Preisklauselverordnung geschlossenen Mietverträgen

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2007 - Aktenzeichen 13 U 195/06

DRsp Nr. 2007/7322

Genehmigungsfiktion des § 4 I PrKV für Preisklauseln in vor Inkrafttreten der Preisklauselverordnung geschlossenen Mietverträgen

»Für Preisklauseln in vor Inkrafttreten der Preisklauselverordnung am 01.01.1999 geschlossenen Mietverträgen, die nicht nach § 3 des Währungsgesetzes zur Genehmigung vorgelegt werden, gilt die Genehmigungsfiktion des § 4 I PrKV, auch wenn der 10-Jahres-Zeitraum des § 4 I Nr. 2 PrKV bei Inkrafttreten der PrKV bereits abgelaufen war.«

Normenkette:

PrKV § 4 Abs. 1 § 8 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Das Urteil des Landgerichts ist richtig. Auf dessen umfassende und zutreffende Begründung wird verwiesen. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt eine Abänderung nicht. Das Landgericht hat alle vorgebrachten Aspekte berücksichtigt und richtig bewertet.

1. Wegfall der Preisklausel