Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 28. April 2010 geändert und der Wert des Streitgegenstandes anderweit auf 8.300 € festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Die Beschwerde der Beklagten ist nach §
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