I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer größeren Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die Wohnanlage verfügt über zwei Bauteile (B I und B II) sowie eine teilweise unter den beiden Gebäuden gelegene zweigeschossige Tiefgarage mit 110 Duplex- und 87 Normalstellplätzen. Nach der Teilungserklärung bildet die Tiefgarage selbständiges Sondereigentum, verbunden mit einem Miteigentumsanteil von 50,000/1000.
Die Tiefgarage ist sanierungsbedürftig. Die Beteiligten streiten über die Umlegung der Instandsetzungskosten. Dem Antragsteller gehört eine Wohnung, er verfügt jedoch über keinen Stellplatz.
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