AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 70 II 309/99
Haftung der Wohnungseigentümer für unklare Eigentümerbeschlüsse
KG, Beschluss vom 17.10.2001 - Aktenzeichen 24 W 9876/00
DRsp Nr. 2002/1280
Haftung der Wohnungseigentümer für unklare Eigentümerbeschlüsse
»Ein Wohnungseigentümer, der im Hinblick auf einen für ihn unklaren Eigentümerbeschluss bauliche Veränderungen (hier: Pergola auf Terrasse) vornimmt und zu deren Beseitigung verpflichtet wird, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keine Schadensersatzansprüche wegen der Kosten für Auf- und Abbau.«