Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart - 10. Zivilkammer - vom 12. Oktober 2016 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
In der Eigentümerversammlung der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft R.-Straße 15 vom 28. August 2014 wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
„TOP 2 Beschluss über die Baumaßnahmen: Die dringenden Baumaßnahmen werden gemäß vorliegenden Unterlagen einstimmig beschlossen.
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