BGH - Urteil vom 15.12.2017
V ZR 257/16
Normen:
WEG § 16 Abs. 2; WEG § 28 Abs. 2;
Fundstellen:
MDR 2018, 586
MietRB 2018, 175
NJW 2018, 2044
NZM 2018, 908
ZMR 2018, 527
Vorinstanzen:
AG Stuttgart-Canstatt, vom 02.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 10 C 1853/15 WEG
LG Stuttgart, vom 12.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 10 S 22/16

Haftung des Erwerbers von Wohnungs- oder Teileigentum für eine nach dem Eigentumswechsel fällig werdende Sonderumlage; Beschluss über die Erhebung dieser Umlage vor dem Eigentumswechsel; Fälligkeit der anteiligen Beiträge der Wohnungseigentümer zu einer Sonderumlage mit Abruf durch den Verwalter

BGH, Urteil vom 15.12.2017 - Aktenzeichen V ZR 257/16

DRsp Nr. 2018/3864

Haftung des Erwerbers von Wohnungs- oder Teileigentum für eine nach dem Eigentumswechsel fällig werdende Sonderumlage; Beschluss über die Erhebung dieser Umlage vor dem Eigentumswechsel; Fälligkeit der anteiligen Beiträge der Wohnungseigentümer zu einer Sonderumlage mit Abruf durch den Verwalter

a) Der Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum haftet für eine nach dem Eigentumswechsel fällig werdende Sonderumlage, auch wenn deren Erhebung vor dem Eigentumswechsel beschlossen wurde (Fortführung von Senat, Beschluss vom 21. April 1988 - V ZB 10/87, BGHZ 104, 197).b) Die anteiligen Beiträge der Wohnungseigentümer zu einer Sonderumlage werden erst mit Abruf durch den Verwalter fällig. Sollen die Beiträge abweichend von § 28 Abs. 2 WEG sofort fällig werden, bedarf es einer ausdrücklichen Regelung in dem Beschluss über die Erhebung der Sonderumlage.

Tenor

Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart - 10. Zivilkammer - vom 12. Oktober 2016 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2; WEG § 28 Abs. 2;

Tatbestand

In der Eigentümerversammlung der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft R.-Straße 15 vom 28. August 2014 wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

„TOP 2 Beschluss über die Baumaßnahmen: Die dringenden Baumaßnahmen werden gemäß vorliegenden Unterlagen einstimmig beschlossen.