I.
Die Antragstellerin ist die Verwalterin der Wohnanlage "R-Str. 1" in L. Sie ist aufgrund des Verwaltervertrags berechtigt, die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis auch gerichtlich zu vertreten und Ansprüche der Gemeinschaft gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern auch im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen.
Die Antragsgegner sind Eigentümer der in der Wohnanlage gelegenen Wohnung Nr. 28 mit einer Fläche von 121,40 qm und Miteigentümer zu 180/10000. Sie haben die Wohnung vom Voreigentümer - dem Streithelfer - mit notariellem Kaufvertrag vom 30.08.1999 gekauft. Am 15.10.1999 wurden sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
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