Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.6.2017 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert;
die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 548,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch in Höhe von 5 Prozentpunkten, seit dem 5.4.2016 zu zahlen;
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