I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer größeren Wohnanlage. Der weitere Beteiligte ist Miteigentümer der Wohnanlage und zugleich seit 1973 deren Verwalter. Am 3.11.2005 fand eine ordentliche Eigentümerversammlung statt, bei der der weitere Beteiligte gemäß der vorgesehenen Tagesordnung für den Zeitraum 1.1.2006 bis 31.12.2010 als Verwalter mit der Mehrheit der Stimmen wieder bestellt wurde.
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