OLG Brandenburg - Urteil vom 17.03.2020
3 U 53/19
Normen:
BGB § 581 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 08.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 389/17

Herausgabe und Räumung eines PachtgrundstücksEintritt in einen PachtvertragVoraussetzungen einer konkludenten Zustimmung

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.03.2020 - Aktenzeichen 3 U 53/19

DRsp Nr. 2020/5761

Herausgabe und Räumung eines Pachtgrundstücks Eintritt in einen Pachtvertrag Voraussetzungen einer konkludenten Zustimmung

Eine konkludente Zustimmung liegt vor, wenn der Zustimmungsberechtigte von der Zustimmungsbedürftigkeit des Rechtsgeschäfts wusste und das Verhalten des Zustimmungsberechtigten für zumindest einen der möglichen Erklärungsempfänger als Zustimmung erkennbar ist.

1. Auf die Berufung des Beklagten zu 3. wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 8.03.2019 dahingehend abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.

2. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

Wert des Berufungsverfahrens: 21.256,17 €

Normenkette:

BGB § 581 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt von den Beklagten zu 1. bis 3. die Herausgabe und Räumung eines Pachtgrundstücks in ..., von den Beklagten zu 1. und 2. darüber hinaus die Zahlung von Nutzungsentschädigung für das Grundstück.