Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.11.2012 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen eines Musterverfahrens über die Höhe der Betriebsrente des Klägers
Der am 19.06.1947 geborene Kläger war vom 19.06.1967 bis zum 31.03.2001 bei der S. Energie AG, deren Rechtsnachfolgerin die Beklagte zu 2) war, beschäftigt. Ihm wurde eine Betriebsrente gemäß den "Richtlinien für die Ruhegeld- und Hinterbliebenenversorgung der Rheinisch-westfälisches Elektrizitätswerk Aktiengesellschaft, Essen" vom 09.02.1989 (RL 2/89) zugesagt. In der RL 2/89 hieß es u.a.:
"Präambel
Durch die Neuregelung der Ruhegeldrichtlinien für die Mitarbeiter, die vor dem 01.04.1986 schon im Unternehmen beschäftigt waren, sollen die wirtschaftlichen Belastung des Unternehmens verringert und die künftige Belastung kalkulierbar gemacht werden. Dies soll insbesondere erreicht werden durch:
-Abbau der Überversorgung
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