OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.06.2022
10 U 167/21
Normen:
BGB § 275 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 535 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Krefeld, vom 16.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 47/20

Höhe des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Mietvertrages

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen 10 U 167/21

DRsp Nr. 2023/8538

Höhe des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Mietvertrages

Kann der Vermieter von Gewerberäumen einen Mietvertrag nicht erfüllen, weil kein Investor gefunden werden konnte und ist der Mieter daher gezwungen, Ersatzräume anzumieten, so ist eine höhere Miete insoweit nicht erstattungsfähig, als sie auf einem höheren Gebrauchswert der Ersatzräume beruht. Ein solcher kann in einer größeren angemieteten Fläche, aber auch der Möglichkeit der Nutzung einer Tiefgarage liegen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.06.2021 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

BGB § 275 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 535 Abs. 1;

Gründe

A.