Die Revision gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 21. Mai 2012 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten rückständige Miete.
Die Parteien schlossen im Februar 2007 einen Mietvertrag über Gewerberäume in einem Gebäude, das schon zu DDR-Zeiten errichtet worden war. Vor der Übernahme der Mieträume wurde das Gebäude von der Klägerin umfassend saniert, wobei die bereits vorhandene Fernwärme-Heizungsanlage und das vorhandene Belüftungssystem, die nur zentral eingestellt werden können, unverändert beibehalten wurden.
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