OLG Düsseldorf - Beschluss vom 08.07.2010
I-24 U 222/09
Normen:
BGB § 535 Abs. 1; BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
MietRB 2011, 44-45
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 181/09

Hohe Heizkosten als Mangel einer Mietsache

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2010 - Aktenzeichen I-24 U 222/09

DRsp Nr. 2010/22480

Hohe Heizkosten als Mangel einer Mietsache

1. Selbst außergewöhnlich hohe Heizkosten stellen als solche keinen Fehler der Mietsache dar, der zur Minderung der Grundmiete berechtigt. 2. Beruhen übermäßig hohe Heizkosten auf einem Fehler der Heizungsanlage, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen, wenn die Heizungsanlage schon nach dem Stand der Technik zur Zeit ihres Einbaus bzw. der Gebäudeerrichtung als mangelhaft zu beurteilen war. 3. Beruft sich der Mieter auf eine unzureichende Heizungsanlage, obliegt es ihm darzulegen, wie sich die Heizleistung in den verschiedenen Räumen dargestellt hat und welche konkreten Beeinträchtigungen hiervon für die Nutzer der Räume ausgingen.

Tenor

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Der Beklagte erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von z w e i W o c h e n schriftsätzlich Stellung zu nehmen.

2. Der für den 7. September 2010 geplante Senatstermin entfällt.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1; BGB § 536 Abs. 1 S. 2;

Gründe