OVG Niedersachsen - Beschluss vom 01.07.2010
9 ME 15/10
Normen:
WEG § 10 Abs. 6 S. 1, 5; NAbfG § 12 Abs. 1; NKAG § 5 Abs. 6;
Fundstellen:
DVBl 2010, 1060
DÖV 2010, 822

Inanspruchnahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft als solche infolge ihrer Bestimmung als Gebührenpflichtige in einem Bescheid

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.07.2010 - Aktenzeichen 9 ME 15/10

DRsp Nr. 2010/18049

Inanspruchnahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft als solche infolge ihrer Bestimmung als Gebührenpflichtige in einem Bescheid

Wird in einem Bescheid eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Gebührenpflichtige bestimmt, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche und nicht ihre einzelnen Mitglieder als Schuldner der Gebühr in Anspruch genommen werden.

Normenkette:

WEG § 10 Abs. 6 S. 1, 5; NAbfG § 12 Abs. 1; NKAG § 5 Abs. 6;

Gründe

Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und begründet.