Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 11.11.2013 in Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels dahin geändert, dass die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt wird, an den Kläger
a) b) 2. 3. 4.
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