BayObLG - Beschluß vom 06.03.1987
BReg 2 Z 26/86
Normen:
WEG § 16 Abs. 2, Abs. 5, § 21 Abs. 3, § 23 Abs. 4, § 27, § 28 Abs. 3, Abs. 5;
Fundstellen:
BayObLGZ 1987 Nr. 16
BayObLGZ 1987, 86
NJW-RR 1988, 81
Wohnungseigentümer 1987, 61
WuM 1988, 101

Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

BayObLG, Beschluß vom 06.03.1987 - Aktenzeichen BReg 2 Z 26/86

DRsp Nr. 1998/13712

Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

»1. Zur Behandlung eines Postens "Abrechnung nach Verbrauch" in der Jahresabrechnung.2. Die Billigung der Jahresabrechnung kann die Entlastung des Verwalters umfassen; maßgebend ist die Auslegung des Eigentümerbeschlusses (Anschluß an BayObLGZ - 1983,314).3. Die Geltendmachung von Forderungen aus der Jahresabrechnung setzt einen Eigentümerbeschluß auch über die Einzelabrechnungen voraus.4. Der Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung kann teilweise für ungültig erklärt werden. Zur Behandlung von öffentlichem Summen, in welche für ungültig erklärte Posten der Abrechnung eingeflossen sind.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2, Abs. 5, § 21 Abs. 3, § 23 Abs. 4, § 27, § 28 Abs. 3, Abs. 5;
Fundstellen
BayObLGZ 1987 Nr. 16
BayObLGZ 1987, 86
NJW-RR 1988, 81
Wohnungseigentümer 1987, 61
WuM 1988, 101