BayObLG, Beschluß vom 06.03.1987 - Aktenzeichen BReg 2 Z 26/86
DRsp Nr. 1998/13712
Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters
»1. Zur Behandlung eines Postens "Abrechnung nach Verbrauch" in der Jahresabrechnung.2. Die Billigung der Jahresabrechnung kann die Entlastung des Verwalters umfassen; maßgebend ist die Auslegung des Eigentümerbeschlusses (Anschluß an BayObLGZ - 1983,314).3. Die Geltendmachung von Forderungen aus der Jahresabrechnung setzt einen Eigentümerbeschluß auch über die Einzelabrechnungen voraus.4. Der Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung kann teilweise für ungültig erklärt werden. Zur Behandlung von öffentlichem Summen, in welche für ungültig erklärte Posten der Abrechnung eingeflossen sind.«