I.
In der Eigentümerversammlung vom 1.6.2005 stand die Bestellung des Verwalters an. Der Geschäftsführer der weiteren Beteiligten erklärte, dass die weitere Beteiligte zur Fortführung der Verwaltung bereit sei. Er ließ dann darüber abstimmen, ob die weiteren Bewerber, die vor dem Versammlungslokal warteten, angehört werden sollen. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt. Die weitere Beteiligte wurde danach erneut zur Verwalterin gewählt.
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