OLG München - Beschluss vom 07.09.2007
32 Wx 109/07
Normen:
WEG § 24 § 26 ;
Fundstellen:
MietR 2008, 145
NJW-RR 2008, 26
NZM 2007, 804
OLGReport-München 2007, 926
WuM 2007, 589
Vorinstanzen:
LG Würzburg, vom 18.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 2369/06
AG Würzburg, - Vorinstanzaktenzeichen II 32/05

Kein Recht einzelner Wohnungseigentümer auf Anhörung der Bewerber um Verwaltertätigkeit - Verwalterbestellung bei nicht unerheblichen Mehrkosten im Vergleich zu anderen Bewerbern

OLG München, Beschluss vom 07.09.2007 - Aktenzeichen 32 Wx 109/07

DRsp Nr. 2007/17279

Kein Recht einzelner Wohnungseigentümer auf Anhörung der Bewerber um Verwaltertätigkeit - Verwalterbestellung bei nicht unerheblichen Mehrkosten im Vergleich zu anderen Bewerbern

»1. Es besteht kein Anspruch einer Minderheit der Teilnehmer einer Wohnungseigentümerversammlung darauf, dass Bewerber um die Verwaltertätigkeit in der Versammlung angehört werden. 2. Die Bestellung eines Verwalters, dessen Vergütung um rund 40 % über den Konkurrenzangeboten liegt, entspricht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn es für die Bezahlung des Mehrbetrags sachliche Gründe gibt.«

Normenkette:

WEG § 24 § 26 ;

Gründe:

I.

In der Eigentümerversammlung vom 1.6.2005 stand die Bestellung des Verwalters an. Der Geschäftsführer der weiteren Beteiligten erklärte, dass die weitere Beteiligte zur Fortführung der Verwaltung bereit sei. Er ließ dann darüber abstimmen, ob die weiteren Bewerber, die vor dem Versammlungslokal warteten, angehört werden sollen. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt. Die weitere Beteiligte wurde danach erneut zur Verwalterin gewählt.