I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Die Einladung zur Eigentümerversammlung am 6.7.2005 wies unter Tagesordnungspunkt (TOP) 2 "Hausgeldabrechnung nebst Einzelabrechnungen 2004, Entlastung der Vorverwaltung" als Gegenstand aus. Das Protokoll zur Eigentümerversammlung vom 6.7.2005 enthält dazu folgende Feststellungen:
TOP 02: Hausgeldabrechnung nebst Einzelabrechnungen 2004
Entlastung der Vorverwaltung und der Beiräte
Die Belegprüfung wurde von den Verwaltungsbeiräten Herrn S. und Herrn K. durchgeführt und für in Ordnung befunden. Die Zustimmung zur Jahresabrechnung sowie zu den Einzelabrechnungen 2004 und die Entlastung der Hausverwaltung sowie der Verwaltungsbeiräte wurden gemäß nachstehender Abstimmung vollzogen.
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