OLG München - Beschluss vom 07.02.2007
34 Wx 147/06
Normen:
WEG § 23 Abs. 4 § 28 Abs. 1 und 5 § 29 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FGPrax 2007, 77
MietRB 2007, 98
NJW-RR 2007, 1094
NZM 2007, 488
OLGReport-München 2007, 295
WuM 2007, 222
Vorinstanzen:
LG München II, vom 07.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 2085/06
AG Wolfratshausen, vom 13.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen II 18/05

Kein Rückschluss auf Genehmigung der Jahresabrechnung bei Entlastung des Verwaltungsbeirats und abgelehnter Verwalterentlastung unter einem Tagesordnungspunkt

OLG München, Beschluss vom 07.02.2007 - Aktenzeichen 34 Wx 147/06

DRsp Nr. 2007/6145

Kein Rückschluss auf Genehmigung der Jahresabrechnung bei Entlastung des Verwaltungsbeirats und abgelehnter Verwalterentlastung unter einem Tagesordnungspunkt

»Beschließt die Eigentümerversammlung unter dem gleichen Tagesordnungspunkt die Entlastung des Verwaltungsbeirats, lehnt sie jedoch zugleich die Entlastung des Verwalters ab, lässt sich daraus in der Regel nicht auf die gleichzeitige Genehmigung der Jahresabrechnung schließen.« _

Normenkette:

WEG § 23 Abs. 4 § 28 Abs. 1 und 5 § 29 Abs. 3 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.

Die Einladung zur Eigentümerversammlung am 6.7.2005 wies unter Tagesordnungspunkt (TOP) 2 "Hausgeldabrechnung nebst Einzelabrechnungen 2004, Entlastung der Vorverwaltung" als Gegenstand aus. Das Protokoll zur Eigentümerversammlung vom 6.7.2005 enthält dazu folgende Feststellungen:

TOP 02: Hausgeldabrechnung nebst Einzelabrechnungen 2004

Entlastung der Vorverwaltung und der Beiräte

Die Belegprüfung wurde von den Verwaltungsbeiräten Herrn S. und Herrn K. durchgeführt und für in Ordnung befunden. Die Zustimmung zur Jahresabrechnung sowie zu den Einzelabrechnungen 2004 und die Entlastung der Hausverwaltung sowie der Verwaltungsbeiräte wurden gemäß nachstehender Abstimmung vollzogen.