Die Zivilkammer 61 des Landgerichts Berlin hat gem. Art. III Abs. 1 S. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 1967 in der Fassung des Gesetzes vom 5. Juni 1980 (BGBl. I S. 657/GVBl. für Berlin S. 1131) dem Kammergericht folgende Rechtsfragen wegen grundsätzlicher Bedeutung zum Rechtsentscheid vorgelegt:
1. Begründet der Vermieter sein Zustimmungsbegehren gem. §
2. Kommt es bejahendenfalls darauf an, ob die Mehrzahl der Vergleichsentgelte jeweils zumindest die Höhe des Mietzinses erreicht, zu dem der Vermieter die Zustimmung begehrt?
Der Vorlage liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Kläger nehmen als Vermieter die Beklagten als Mieter einer Wohnung im Hause A-Weg 1000 Berlin auf Zustimmung zur Erhöhung des Kaltmietzinses gem. §
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|