KG vom 10.02.1986
24 W 1925/85
Normen:
WEG § 28 Abs.3; WEG § 43 Abs.1 Nr.1;
Fundstellen:
DRsp I(152)121c
ZMR 1986, 250

KG - 10.02.1986 (24 W 1925/85) - DRsp Nr. 1992/7386

KG, vom 10.02.1986 - Aktenzeichen 24 W 1925/85

DRsp Nr. 1992/7386

c. Erlöschen des jedem Wohnungseigentümer zustehenden Anspruchs auf Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan (Abs. 5) und gegebenenfalls auf entsprechende gerichtliche Festlegung mit Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

Normenkette:

WEG § 28 Abs.3; WEG § 43 Abs.1 Nr.1;

»... Die Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 5 WEG [WohnEigG]) gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 21 Abs. 3 und Abs. 4 WEG), so daß jeder WE [Wohnungseigentümer] grundsätzlich einen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG erzwingbaren Anspruch auf eine entsprechende Beschlußfassung hat (vgl. BayObLGZ 72, 150 ..). ...