I. Die Klägerin begehrt von den Beklagten nach §
In dem an den Beklagten zu 1) gerichteten, maschinell gefertigten und mit Faksimileunterschrift versehenen Schreiben der Klägerin vom 24. März 1982 heißt es u.a.:
»Unter Bezugnahme auf die beigefügte Aufstellung von Vergleichswohnungen möchten wir daher eine Mieterhöhung auf einen Mietzins von DM 11,-- pro qm Wohnfläche vornehmen .. .«
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