KG vom 23.07.1984
24 W 2514/84
Normen:
WEG § 14 ; WEG § 21 Abs.3, Abs.4; WEG § 22 Abs. 1 S.1;
Fundstellen:
DRsp I(152)109c-d
ZMR 1985, 27

KG - 23.07.1984 (24 W 2514/84) - DRsp Nr. 1992/7435

KG, vom 23.07.1984 - Aktenzeichen 24 W 2514/84

DRsp Nr. 1992/7435

c-d. Keine Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers zu eigenmächtiger - Einzäunung der ihm zugewiesenen Gartenfläche, (d) jedenfalls im Falle einer im Stadtbereich gelegenen Wohnanlage.

Normenkette:

WEG § 14 ; WEG § 21 Abs.3, Abs.4; WEG § 22 Abs. 1 S.1;

Die Einzäunung der Sondernutzungsflächen der AntrG. stellt keine bloße Vervollständigung der Wohnanlage dar. ... Aus dem Inhalt des Sondernutzungsrechts, das in der Teilungserklärung als dinglich wirkendes Recht begründet worden ist, ergibt sich keine Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Umzäunung der ihm zugewiesenen Fläche. ...