I. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine preisgebundene Altbauwohnung hat der Senat eines Vorlagebeschlusses der Zivilkammer 61 des Landgerichts Berlin vom 3. Mai 1982 einen Rechtsentscheid vom 28. Februar 1983 erlassen - 8 W RE Miet 2922/82 - (KG 13 in RE Miet = WuM 1983, 135). Wegen des Sachverhalts wird auf diesen Rechtsentscheid Bezug genommen.
II. Mit Beschluß vom 17. November 1983 hat die Zivilkammer 61 des Landgerichts Berlin die Sache erneut wegen folgender Rechtsfrage zum Rechtsentscheid vorgelegt:
Gilt für die Berechnung der preisrechtlich zulässigen Miete preisgebundenen Altbauwohnraums die auf den 1. Januar 1979 rückwirkende Regelung über die Stichtagsmiete gem. §
Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt:
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