Die Berufungen der Klägerinnen gegen die aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30. August 2017 ergangenen Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz werden zurückgewiesen.
Die Klägerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerinnen, Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Simmern, wenden sich gegen die Neubildung eines Forstreviers.
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