I.
Die Antragstellerin, die Mitglied der Antragsgegnerin ist, verlangt von dieser die Erstattung von Kosten in Höhe von 1543,97 EUR, die ihr auf Grund eines Defekts verschiedener Regelungsteile und der Thermostatventile der in ihrer Wohnung installierten Fußbodenheizung entstanden sind. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus drei Handwerkerrechnungen vom Januar und Dezember 2005.
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