Durch schriftlichen Vertrag vom 18. September 1966 vermietete der Kläger für die Zeit vom 1. Oktober 1966 bis 30. September 1975 den Beklagten Geschäftsräume in seinem Hause H.-Straße 22 in B. an der Wupper zum Betriebe eines Friseurgeschäfts. Die Beklagten, die in S.-O. ein weiteres Friseurgeschäft haben, verkauften mit schriftlichem Vertrag vom 1. Dezember 1969 das in den gemieteten Räumen betriebene Geschäft an die Eheleute S.
Nr. 4 dieses Vertrages lautet:
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