Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 09.02.2011 -
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 09.02.2011 verurteilt, an den Kläger weitere 803,46 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf jeweils 133,91 € seit dem 01.01.2011, 01.02.2011, 01.03.2011, 01.04.2011, 01.05.2011 und 01.06.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 8/13 und der Kläger zu 5/13.
Die Revision wird zugelassen.
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